Rundbrief: Aktuelles zur Demo in Aachen am 31.10.2009

3110Aachen

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

nachdem die Polizei Aachen im vergangenen Jahr mit dem Versuch gescheitert war, eine von mir am 08. November veranstaltete nationale Demonstration gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung und zum Gedenken an deutsche Opfer auf dem Verbotswege zu unterbinden und es mir daraufhin auch noch innerhalb kürzester Zeit gelang, im Rahmen von zwei Klagen der Behörde ein richterlich bestätigtes Fehlverhalten nachzuweisen, verlief das obligatorische Kooperationsgespräch für den am Samstag stattfindenden Marsch unter dem Motto „Gegen linke Gewalt – Für ein Verbot der Antifa“ mit den Vertretern der Versammlungsbehörde am vergangenen Mittwoch ausgesprochen positiv.

Nahezu sämtliche Punkte der Anmeldung konnten einvernehmlich miteinander besprochen und geklärt werden, angefangen vom gewünschten Aufzugsweg, über den Verlauf der Demonstration bis hin zu den Auflagen, deren die Teilnehmer betreffenden Einzelheiten ich im Anhang zu diesem Rundschreiben verbunden mit der Bitte um Beachtung und Berücksichtigung vorab bekannt geben werde.

Nach anfänglichen Bedenken der Polizei konnte auch die Anmeldung einer Kundgebung in Eschweiler, die just nach der Demonstration in Aachen stattfinden wird, erfolgreich durchgesetzt werden. Mit der Versammlung in Eschweiler reagieren wir auf die dort am selben Tag unter der Schirmherrschaft von demokratischen Amtsträgern wie den Bürgermeistern der Städte Eschweiler und Stolberg über die Bühne gehende „Regionalkonferenz: Aktiv gegen Rechts“, auf der sich neben militanten Antifa-Gruppen auch Vertreter bürgerlicher Kreise und im Hintergrund aktive Schreibtischtäter zur Vernetzung einfinden werden. Es ist nicht hinzunehmen, daß sich antifaschistische Extremisten unter der Schirmherrschaft von Amtsträgern dieser Republik zufammenfinden, ohne dass der nationale Widerstand zur Stelle ist, um einerseits auf die anhand solcher Zusammenkünfte offenbar werdende Heuchelei der auf dem linken Auge blinden Systemlinge hinzuweisen und andererseits den aus dem Hinterhalt agierenden „Antifaschisten“ zu zeigen, daß kein volkstreuer Aktivist gewillt ist tatenlos dabei zuzusehen, wie sich das menschenfeindliche Gedankengut des antinationalen, volksfeindlichen „Antifaschismus“ ungehindert formiert und unter dem Schutz des Staates weiter ausbreitet.

Die Zeit, in der Nationalisten wie Freiwild durch die Straßen gehetzt und von kriminellen Schlägern der linksextremen Szene angegriffen werden konnten, ist lange vorbei. Längst schon haben volkstreue Kräfte öffentliche Räume besetzt und sich national befreite Zonen erstritten, in denen der gegen alles Deutsche und Nationale geschaffenen Pogromstimmung linksfaschistischer Elemente Einhalt geboten werden konnte. Nun gilt es diese Räume auszuweiten und der „Antifa“ sowie ihren Hintermännern und Steigbügelhaltern zu zeigen, daß wir durchaus in der Lage sind auf ihre Provokationen zu reagieren. Laßt uns deshalb alle am kommenden Sonnabend, dem 31.10.2009, ein kraftvolles Zeichen für Freiheit und nationalen Willen zur Selbstbehauptung setzen, indem wir „Gegen linke Gewalt – Für ein Verbot der Antifa“ auf die Straße gehen.

Treffpunkt: 12°° Uhr, Aachen Hauptbahnhof

Mit dem besten Gruß,

– Axel Reitz –

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1. Das Tragen uniformähnlicher Kleidung, insbesondere von „Springerstiefeln“ in Verbindung mit dem Tragen von „Bomberjacken“ (schwarz, blau, militärgrün) ggf. nebst einer militärischen oder militärähnlichen Kopfbedeckung wird als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung angesehen und ist ebenso untersagt, wie das Marschieren im Gleichschritt.

2. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist untersagt. Darüber hinaus ist das sichtbare  Tragen  von  Bekleidungsstücken, Emblemen und Tätowierungen verboten, aus denen sich  – ggf. durch teilweises Überdecken –  die Buchstabenfolge „NSDAP“ oder „SS“ (z.B. in Form von SS-Runen) ergibt.

3. Das Tragen von Stahlkappenschuhen ist untersagt.

4. Das Mitführen und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Art (auch die freie Klasse 1) ist untersagt.

5. Die Breite eines Transparents darf 300 cm, die Höhe 100 cm, nicht überschreiten. Abweichend hiervon wird ein Fronttransparent mit einer Größe von 350 cm x 150 cm zugelassen. Haltestangen für Fahnen, Flaggen, Transparente und Trageschilder dürfen grundsätzlich nur aus Weichholz oder Kunststoffrohr bestehen und einen Durchmesser oder eine Kantenlänge von 3 cm und eine Länge von 200 cm nicht überschreiten. Kurzfahnen, deren Tragestiel nicht länger als 50 cm ist, dürfen nur einen Durchmesser oder eine  Kantenlänge von 1 cm aufweisen.